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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen – Games Innovation Award Saxony     
Stand: 30.09.2022


Der Games Innovation Award Saxony (kurz GIAS) dient dem Ziel, die Games- & XR-Branche im Freistaat Sachsen zu fördern, die Sichtbarkeit für sächsische Produkte zu erhöhen und die damit verbundenen Innovationspotenziale aufzuzeigen. Durch die Ausschreibung des Awards soll erreicht werden, die Sichtbarkeit für Unternehmen bzw. Entwickler:innen aus Sachsen zu erhöhen, die Wirtschafts- und Kulturregion Sachsens nachhaltig zu prägen und sächsische Innovationspotenziale zu stärken. Doch auch andere Branchen können durch diese Innovationen profitieren, da neue Technologien, neue Medien oder spielerische Prozessansätze entwickelt werden können. Ein weiteres Ziel ist es, gemeinsam mit anderen Branchen, Innovation und Akzeptanz der Games- & XR-Branche zu steigern.

Mit der zweiten Auflage des „Games Innovation Award Saxony“ setzt der Freistaat ein medienwirksames Zeichen, das Potenzial der sächsischen Games- und XR-Branche als Schnittstellentechnologie erkannt zu haben und den Austausch zwischen den verschiedenen Branchen zu forcieren. Durch den Award wird Sachsen als Standort für Gründungen und Ansiedlungen im Games & XR Bereich mittel- bis langfristig deutlich interessanter. Kurzfristig wird das Innovationspotenzial innerhalb des Bundeslandes besser sichtbar und nutzbar gemacht.


1. Allgemeine Hinweise
Wir verzichten für die einfachere Lesbarkeit auf die geschlechtsneutrale Differenzierung. Heißt, alle verwendeten Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Gewertet werden alle Arten von digitalen Projekten. Analoge Projekte, wie z.B. Brettspiele oder Kartenspiele, werden nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme bildet die hybride Form aus der analogen und digitalen Welt, zumindest wenn die analogen Anteile nur einen geringen Anteil des Spiels einnehmen.

Zugelassen sind digitale/hybride Projekte für folgende Plattformen:
  – PC, Mixed Reality und Virtual Reality
  – Konsolen und Handhelds
  – Mobile Endgeräte

Sonstige nicht genannte Plattformen können in Ausnahmefällen vom Awardbüro zugelassen werden.

Die eingereichten Projekte dürfen maximal zwei Jahre alt sein. Das späteste Veröffentlichungsdatum von Projekten ist der 01.10.2020.

Die Einreichenden sind natürliche und juristische Personen, deren erster oder zweiter Wohnsitz in Sachsen ist oder deren Unternehmenssitz in Sachsen ist. Uns ist bewusst, dass Projektentwicklung/-umsetzung häufig Hilfe von Externen benötigt, jedoch sollte sichergestellt sein, dass ein signifikanter Teil in Sachsen hergestellt wurde. Dies ist bei der Einreichung nachvollziehbar darzulegen.

Der Verband Games & XR Mitteldeutschland e.V., fungierend als Awardbüro, behält sich vor, Einreichungen ausschließen zu können, welche die Allgemeine Hinweise nicht einhalten oder gravierende technische Mängel aufweisen. Ein Ausschluss ist bei Ablehnung der Einreichung begründet bekannt zu geben.

Ausgeschlossen von Projekteinreichungen zum Games Innovation Award Saxony sind alle Projektbeteiligten des GIAS, die natürlichen Personen des Vorstandes vom Games & XR Mitteldeutschland e.V. sowie alle ehrenamtlichen Unterstützer:innen.


2. Einreichung
Ein Projekt darf nicht eingereicht werden, wenn es bereits bei einem vorjährigen “Games Innovation Award Saxony” nominiert worden ist. Es sei denn, die Einreichung weist signifikante Änderungen am Produkt auf. Dies kann bspw. die Weiterentwicklung von einer Demo zu einer Vollversion, eine Alpha-Version zu einer Beta-Version, die Erweiterungen von Features oder umfassend neuer Content sein. Die Weiterentwicklungen/Veränderungen am Produkt sind bei Einreichung ausführlich zu schildern. Portierungen, signifikante Weiterentwicklungen oder andere Überarbeitungen sind zu einer Einreichung zugelassen, sofern sie darstellen können, dass durch die Änderungen am bspw. Gameplay, der Darstellung, der Steuerungsmöglichkeiten und/oder der User Experience/Spielerfahrung eine neue Bewertung durch die Jury gerechtfertigt wird.

Die einzelnen Projekte sind entsprechend der vorgegebenen Kategorien einzureichen. Mehrfacheinreichungen in verschiedenen Kategorien sind dabei zulässig. Die einzelnen Kategorien sind dem Punkt vier, “Kategorien”, zu entnehmen. Dabei dürfen eingereichte Projekte zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als zwei Jahre sein und müssen zu einem Großteil in Sachsen produziert worden sein. Der eingereichten Bewerbung ist eine Erklärung über den sächsischen Anteil an der Erstellung beizulegen, ebenso eine Erklärung über eine mögliche prozentuale Aufteilung eines gewonnenen Preises. Der sächsische Anteil ergibt sich aus dem Entwicklungsort, dem ersten oder zweiten Wohnsitz, einer Immatrikulationsbescheinigung einer sächsischen Hochschule oder einer Arbeitsplatz-Bescheinigung der am Projekt beteiligten Personen.

Achtung: Fehlt die Erklärung, gilt die Einreichung als nicht vollständig und kann nicht berücksichtigt werden.

Zudem muss das eingereichte Projekt eine Mindestspielzeit von 10 Minuten aufweisen. Die Projekte können im Zeitraum vom 08. Oktober 2022 ab 00:00 Uhr bis zum 06. November 2022 um 23:59 Uhr eingereicht werden. Später eingereichte Projekte werden nicht berücksichtigt. Die Einreichung erfolgt via Bewerbungsbogen auf der Webseite www.games-innovation-award-saxony.de – andere Einreichungswege sind nicht möglich. Einreichungen sind für alle Kategorien kostenfrei.

Bei der Einreichung sind die beigefügten Formulare korrekt und vollständig ausgefüllt beizulegen. Entspricht die Einreichung nicht den beschriebenen Kriterien aus dem Bewerbungsbogen, wird diese nicht berücksichtigt.

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Zur Einreichung sind natürliche und juristische Personen berechtigt, welche den Wohnsitz oder Zweitwohnsitz in Sachsen haben bzw. der Unternehmenssitz in Sachsen ist. Das gesamte Verfahren sowie die Einreichungen erfolgen in deutscher oder englischer Sprache.

Für die Sichtung der Einreichungen werden Kopien in Form von Spielekeys (Gesamtanzahl: 12 Keys) oder Downloads benötigt. Dabei setzt sich die Anzahl an Kopien wie folgt zusammen:

1x Kopie für die technische und inhaltliche Sichtung
9x Kopien für die Jury
1x Kopie für die Präsentation auf der Jurysitzung
1x Kopie für die Archivierung und die Öffentlichkeitsarbeit des Games & XR Mitteldeutschland e.V.es.

Es ist notwendig, pro eingereichtem Projekt (Anwendung/Spiel/Prototyp) ausreichend Kopien, Zugangscodes, einen Download-Link oder die Spieldatei in digitaler Form dauerhaft und kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wobei die Zugangscodes, Download-Links und digitale Spieledateien zur Nutzung durch verschiedene, oben genannte Personen oder Stellen bis zur Bekanntgabe der Nominierungen berechtigt sein müssen.

Der Verband Games & XR Mitteldeutschland e.V. behält sich vor mit ehrenamtlicher Unterstützung die eingereichten Bewerbungen bereits vor Ablauf der Einreichfrist zu kontrollieren und bei mangelhaften Einreichungen die Einreichungen gemeinsam mit den Einreichenden zu vervollständigen.


3. Nutzungsrechte
Es wird durch den Einreichenden versichert, dass dieser der Inhaber der Nutzungs- und/oder Leistungsrechte des eingereichten Projektes ist und diese übertragen darf. Zu den Nutzungs- und/oder Leistungsrechten zählen die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Verbreitungs-, Vervielfältigungs-, Vorführungs- und Wiedergaberechte.

Die Teilnehmenden erklären sich bereit, dass die eingereichten Projekte auf Social Media Kanälen (Instagram, Facebook, Twitter, LinkedIn, Youtube) in Teilen als Trailer zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Dem Games & XR Mitteldeutschland e.V. werden Nutzungs- sowie Leistungsschutzrechte an dem eingereichten Projekt übertragen. Die Rechte werden, für die Durchführung des Games Innovation Award Saxony erforderlichen Umfang, auch an die Mitglieder der Jury und sonstige Beteiligte zur Ausrichtung des Games Innovation Awards Saxony (GIAS) übertragen.


4. Kategorien
Es werden bei dem GIAS Preise für die folgenden sechs Kategorien vergeben:


4.1 Bestes Spiel – In der Kategorie “Bestes Spiel” wird das beste sächsische Spiel prämiert. Dies geschieht unabhängig von der Zielgruppe, dem Genre und der Spieleplattform. Es wird das von der Jury am besten befundene Spiel unter allen Einreichungen der Kategorie zum Sieger gekürt. Ausgenommen sind Einreichungen aus der Kategorie „Best Newcomer“. Beide Kategorien gleichzeitig sind nicht möglich.

4.2 Beste Innovation – In der Kategorie “Beste Innovation” wird die beste umgesetzte Innovation in einer Anwendung prämiert. Die Innovation kann dabei durch eine besondere technische Umsetzung (Verfahren, Game-Technologie, Steuerungssystem), einen Bruch mit den Normen von Genres oder einer besonderen grafischen Darstellung vorliegen. Hierbei sollen richtunggebende Neuerungen unter Verwendung von Games-Technologien, die die Kreativität der sächsischen Games- & XR-Branche belegen, prämiert werden.

4.3 Bestes Serious Game – In der Kategorie “Bestes Serious Game” wird das beste Serious Game prämiert. Unter Serious Games werden Umsetzungen verstanden, die einen zusätzlichen Mehrwert außerhalb von Unterhaltung bieten. Auszeichnungswürdig sind dabei Projekte, die eine konkrete und/oder pädagogische Zielsetzung haben. Dies bedeutet, dass sie zum Beispiel einen Lerneffekt, eine Verhaltensänderung, einen Gesundheitseffekt oder spielerische Aufmerksamkeit für gesellschaftlich relevante Themen schaffen. Themen sind hierbei zum Beispiel Moral, Religion, Sicherheit, Erinnerungskultur oder Nachhaltigkeit. Durch diese Kategorie kann zusätzlich der erfolgreiche Technologietransfer von neuen Medien, wie bspw. Games oder XR-Anwendungen, in andere Branchen gewürdigt werden.

4.4 Beste Gamification – In der Kategorie “Beste Gamification” wird die beste Gamifizierung-Anwendung prämiert. Unter Gamifizierung sind Anwendungen zu verstehen, welche spielerische Elemente in spielfremden Kontext bringen und damit die Nutzer zu einem bestimmten Verhalten motivieren. Durch gamifizierte Anwendungen sollen signifikante Verbesserungen in Bereichen wie bspw. Kundenbindung, Lernerfolg oder Benutzermotivation erleichtert werden. Durch diese Kategorie wird zusätzlich die erfolgreiche Verbindung und Transfer von Techniken sowie Technologien der Games- & XR-Branche auf andere Branchen geehrt.

4.5 Best Newcomer – In der Kategorie “Best Newcomer” wird das beste Nachwuchs-Projekt, das bis zur Preisverleihung des GIAS am 15.12.2022 noch nicht fertiggestellt oder noch nicht kommerziell veröffentlicht wurde, gewürdigt. Auch wenn das Projekt am Tage der Preisverleihung veröffentlicht werden soll, darf das Projekt nicht in anderen Kategorien eingereicht werden.

Studierende oder noch nicht gegründete Teams haben so in dieser Kategorie ihre Chance, mit bspw. einem Prototypen oder einer Demo am Games Innovation Award Saxony teilzunehmen und somit ihr Spiel der Öffentlichkeit zu präsentieren. Das Spiel muss dabei nicht das erste Spiel des Entwicklerteams sein.

4.6 Ehrenpreis – In diese Kategorie fallen Personen oder Projekte, die in Sachsen im Jahr 2022 aktiv im Bereich Games und/oder XR tätig waren und mit der eigenen Tätigkeit Wertvolles für die Games und/oder XR Branche geleistet haben. Bei dem Beitrag der Person oder des Projektes kann es sich dabei um Influencing, Ehrenamt, Gründung, mehrere Menschen oder eine sonstige Leistung handeln.

Die eingereichten Projekte müssen sich inhaltlich in mindestens eine der Kategorien einordnen lassen. Die Zulassung oder Nichtzulassung der Projekte in eine Kategorie obliegt dem Awardbüro. Weitere Bedingungen sind dem Punkt zwei, “Einreichung”, zu entnehmen. Lediglich die Kategorie “Ehrenpreis” erhält eine eigene Einreichevorlage.


5. Preise
Im Games Innovation Award Saxony wird pro Kategorie ein erster bis dritter Platz vergeben mit abgestuften Preisen. Bei den Preisen kann es sich um Preisgelder, Sachpreise und Beratungsdienstleistungen handeln. Die Preise sind so gewählt, dass diese zur Förderung der Computer- und Videospielbranche in Sachsen beitragen.

Sollte ein Projekt mindestens in einer weiteren Kategorie den ersten Platz belegen, wird der Gewinn automatisch an den zweiten Platz übergeben.

Jede Kategorie erhält einen eigenen physischen Award. Dieser ist nicht übertragbar, selbst wenn ein Projekt mehr als einen ersten Platz erreichen sollte.


6. Bewertung der Jury
Die Begutachtung der eingereichten Projekte erfolgt durch die mittels einer Ausschreibung zusammengestellten Jury, dem Verband/der Projektbeteiligten sowie ehrenamtlicher Unterstützung. Hierbei wird nur über die korrekte Einordnung des eingereichten Projektes in die jeweilige Kategorie entschieden sowie über die Aussortierung mangelhafter Einreichungen. Im Nachhinein entscheidet die Jury unter eigenständiger Leitung über die Platzierungen der jeweiligen Projekte. Erst bewertet die jeweilige Jury die Spiele innerhalb von zwei Wochen individuell und trifft sich danach an dem/n Jury-Tag(en) zusammen, um gemeinsam einen Vorentscheid für die besten drei Platzierungen zu treffen. Das Awardbüro stellt zur Dokumentation der Jury-Sitzung einen nicht stimmberechtigten Protokollanten, der von der Jury bestätigt wird. Die besten drei einer jeden Kategorie werden dann zu einem Pitch Workshop in Leipzig eingeladen und nehmen am selben Tag direkt vor der Kamera ein kurzes Video auf. Dieses Video wird der Jury vorgelegt und in Kombination mit dem eingereichten Projekt bewertet. Bei der Bewertung der Projekte wird nicht nur auf die Umsetzung selbst eingegangen, sondern auch auf den Pitch des Teams seitens der Verantwortlichen.

Für alle Kategorien wird eine gemeinsame und unabhängige Jury aus mehreren Personen aufgestellt.

Ausgenommen ist hiervon die Kategorie “Ehrenpreis ”. Die Auszeichnung des “Ehrenpreis” wird nicht von der Jury, sondern vom gesamten Vorstand des Games & XR Mitteldeutschland e.V.s, verliehen.

Ablauf der Bewertung:
– 7. November bis zum 20. November 2022 individuelle Begutachtung durch die Jury-Mitglieder
– 21. November bis zum 26. November 2022 Jury-Tag(e)
– 5. oder 6. Dezember in Leipzig Pitch-Workshop

In der ersten Phase der Bewertung werden alle Einreichungen durch das Awardbüro auf Vollständigkeit überprüft. Die Einreichungen sowie die zugehörigen Materialien werden entsprechend ihrer Vollständigkeit pro Kategorie aufgelistet der Jury zur individuellen Begutachtung zur Verfügung gestellt. Während der Begutachtung hat jedes Jury-Mitglied die Möglichkeit Empfehlungen für die Jury-Tag(e) auszusprechen. Am Ende der individuellen Jury-Begutachtungsrunde erstellt das Awardbüro die vollständige Einreichungsliste basierend der ausgesprochenen Empfehlungen der Juroren.

Während der zweiten Phase, der/ie Jury-Tag(e), werden alle Einreichungen zum Ausprobieren der Jury zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt mit Hilfe des Awardbüros und ehrenamtlicher Unterstützung. Jede Einreichung kann dabei von jedem Jurymitglied eine Punktzahl von 1 (sehr schlecht) bis 10 (perfekt) erhalten. Am Ende der zweiten Phase berechnet das Awardbüro die durchschnittliche Punktzahl für jede Einreichung. Die besten drei Einreichungen mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden am Ende nominiert.

In der dritten und letzten Phase der Bewertung werden die nach dem Pitch-Workshop aufgenommenen Videos der Jury zur Verfügung gestellt. Basierend auf diesen Präsentationen erhalten die Nominierten eine Bewertung der Jury. Die Bewertungen aus der zweiten und der dritten Phase gehen zu gleichen Teilen in die finale Bewertung ein. Es gewinnt die Nominierung mit der höchsten Gesamtpunktzahl.

Bei Gleichstand findet eine zusätzliche Abstimmungsrunde zwischen den betreffenden Einreichungen/Nominierungen innerhalb der Jury statt.


7. Zusammensetzung der Jury
Die Jury setzt sich für die Kategorien 4.1 bis 4.5 wie folgt zusammen:
– Ein Vertreter aus der sächsischen Staatskanzlei des Freistaats Sachsen
– Vier Personen aus mit Praxiserfahrungen bei der Umsetzung/Analyse/Bewertung von Anwendungen, wie bspw. Games, VR-Experiences o.ä.
– Vier Personen aus einer Hochschule/Ausbildungsstätte oder einem anderen wissenschaftlichen Kontext mit einem Schwerpunkt auf Games- oder XR-Technologien

Bei dem Open Call darf jede erdenkliche natürliche Person mit einem Wohnsitz in Deutschland nominiert werden. Jury-Mitglieder dürfen aber parallel nicht einreichen bzw. direkt beteiligt an eingereichten Projekten sein. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Bei der Einreichung von Nominierungen sind die beigefügten Daten korrekt und vollständig auszufüllen. Die im Open Call nominierten Personen werden nach Ablauf der Frist von der Organisation des GIAS begutachtet und können ohne Angaben von Gründen aussortiert werden. Die nominierten Personen, die es in die Jury geschafft haben, werden von der Organisation des GIAS rechtzeitig kontaktiert.

Ablauf des Open Call der Jury:
– 08. Oktober bis zum 28. Oktober 2022 Open Call für Nominierung der Jury
– 29. Oktober bis zum 04. November Begutachtung der nominierten Personen und Kontaktaufnahme mit den Auserwählten für die Jury durch das Awardbüro vom GIAS


8. Nominierung

8.1 Nominierung der Jury

Das Awardbüro prüft die Einreichungen und definiert auf dieser Grundlage die nominierten Personen. Die Nominierten werden informiert und geben ihre Zustimmung für den weiteren Prozess. Mit der Zustimmung ist die Veröffentlichung der Jury-Ergebnisse und öffentliche Nennung im Rahmen des Games Innovation Award Saxony verbunden. 

Die Nominierten erklären sich zur Teilnahme an folgenden Events bereit:
– 7. November bis zum 20. November 2022 individuelle Begutachtung durch die Jury-Mitglieder
– 21. November bis zum 26. November 2022 Jury-Tag(e)

8.2 Nominierung der Einreichungen
Eine Jury prüft die Einreichungen und definiert auf dieser Grundlage die nominierten Unternehmen und Personen. Die Nominierten werden informiert und geben ihre Zustimmung für den weiteren Prozess. Mit der Zustimmung ist die Veröffentlichung der Jury-Ergebnisse und der Award Verleihung verbunden. Kategorie-Auszeichnungen können ergänzend, einzeln oder mehrfach festgelegt werden.

Die Nominierten einer jeden Kategorie erklären sich zur Teilnahme an folgenden Events bereit:
– Pitch Workshop am 5. oder 6. Dezember 2022 von 09:00 bis 18:00 Uhr
– Preisverleihung in Leipzig, am 15. Dezember 2022
– Individuelle Terminfindung zur Übergabe der Preise und des physischen Awards

9. Preisverleihung
Die Preisträger erklären sich damit einverstanden, dass sie durch den Games & XR Mitteldeutschland e.V. auf allen Werbe-, Presse- und Informationsmaterialien zum Projekt benannt werden. Die verliehenen Preise werden, insofern keine abweichenden Angaben gemacht werden, den Inhabern der Nutzungsrechte zuerkannt. Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich. Die im Rahmen des Games Innovation Award Saxony als Sachpreis präsentierten Gegenstände sind nicht zwingend mit den gewonnenen Gegenständen identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modells, Farbe o. ä. bestehen. Der Games & XR Mitteldeutschland e.V. kann einen dem als Sachpreis präsentierten Gegenstand einen gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

Wird nach der Preisverleihung bekannt, dass ein Preisträger eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist der Games & XR Mitteldeutschland e.V. berechtigt, den Games Innovation Award Saxony bei gleichzeitiger Veröffentlichung in der Presse abzuerkennen und die verliehenen Preise zurückzufordern. Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 ist die Preisverleihung rechtskräftig.


10. Rücktritt
Die Einreichenden haben das Recht bis zum 06. November 2022 vom Wettbewerb zurückzutreten. Der Rücktritt wird nur dann wirksam, wenn er schriftlich innerhalb der obigen Frist bei dem Games & XR Mitteldeutschland e.V. per E-Mail (info@games-und-innovation-award-saxony.de) eingegangen ist. 


11. Haftung
Die Entscheidung und Bewertung ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Unterzeichnende des Teilnahmeformulars versichert, durch den oder die Urheber ermächtigt zu sein, die Teilnahmeformulare auszufüllen und das digitale Projekt einzusenden. Er haftet mit dem oder den Urhebern für sämtliche Rechtsfolgen, die durch unrichtige Angaben entstehen, gesamtschuldnerisch.

Der Games & XR Mitteldeutschland e.V. und die Gecko Two GmbH übernehmen keine Haftung für beschädigte, verloren gegangene oder entwendete Arbeiten. Jegliche Haftung ist auch ausgeschlossen für jede Art der unbefugten Nutzung oder Verwertung der eingesandten Arbeiten durch Dritte. Der Games & XR Mitteldeutschland e.V. und die Gecko Two GmbH sichert zu, alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter oder den Verlust der eingereichten Unterlagen zu verhindern sowie die zuständigen Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Bedingungen nachdrücklich hinzuweisen. Der Einreichende stellt den Games & XR Mitteldeutschland e.V. und die Gecko Two GmbH von allen Ansprüchen Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund – frei. Für Schäden wegen Rechtsmängeln, insbesondere der Verletzung von Urheberrechten Dritter, haftet der Einreichende unbeschränkt.


12. Datenschutz
Der Games & XR Mitteldeutschland e.V., August-Bebel-Straße 14, 04275 Leipzig, vertreten durch ihren Vorstandsvorsitzenden Herrn Friedrich Lüder, ist verantwortlich für die Verarbeitung der von teilnehmenden Personen angegebenen personenbezogenen Daten. Der Games & XR Mitteldeutschland e.V. hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der unter folgender E-Mail info@games-und-xr.de erreichbar ist. Der Games & XR Mitteldeutschland e.V. wird personenbezogene Daten als Veranstalter des GIAS verarbeiten, im Rahmen der gemeinsamen Projektarbeit mit Dritten (Projektpartnern) teilen und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach HGB und AO) speichern, soweit dies zur Begründung des Rechtsverhältnisses mit den teilnehmenden Personen sowie zur anschließenden Durchführung und Abwicklung des GIAS erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO).

Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden personenbezogenen Daten:
Name, postalische Anschrift und E-Mail-Adresse der teilnehmenden Personen/Nutzungs- bzw. Vertretungsberechtigten sowie deren Mobil- und/oder Telefonnummer zum Zwecke der Kontaktaufnahme, Durchführung und Abwicklung des GIAS.

Die teilnehmenden Personen haben das Recht, unentgeltlich Auskunft über die von ihnen beim Verband Games & XR Mitteldeutschland e.V. gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DS-GVO). Die teilnehmenden Personen haben außerdem das Recht, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16-18 DS-GVO) sowie das Recht, die betreffenden Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO). Einer Datenverarbeitung, die zur Wahrung berechtigter Interessen des Verbands Games & XR Mitteldeutschland e.V. oder eines Dritten erforderlich ist, können die teilnehmenden Personen jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widersprechen (Art. 21 DS-GVO). Entsprechende Anfragen können die teilnehmenden Personen per E-Mail an info@games-und-innovation-award-saxony.de richten. Sind die teilnehmenden Personen der Ansicht, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch den Games & XR Mitteldeutschland e.V. einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, können diese sich auch an eine Aufsichtsbehörde, insbesondere seines Aufenthaltsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenden.


13. Verantwortlichkeiten
Veranstalter: Games & XR Mitteldeutschland e.V. (Verband)
August-Bebel-Straße 14
04275 Leipzig

Vorstandsvorsitzender: Friedrich Lüder
Mail: vorstand@games-und-xr.de